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   OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21   

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https://dejure.org/2022,35155
OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21 (https://dejure.org/2022,35155)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.2022 - 14 U 274/21 (https://dejure.org/2022,35155)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 2022 - 14 U 274/21 (https://dejure.org/2022,35155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • erbrechtsiegen.de

    Nießbrauch für Lebensgefährtin kann im erheblichen Eigeninteresse eines Erblassers sein

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 818 Abs 1 BGB, § 2270 Abs 1 BGB, § 2271 Abs 1 S 2 BGB, § 2287 Abs 1 BGB
    Beeinträchtigung bei Nießbrauchsgewährung an Lebensgefährten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einräumung eines Nießbrauches für die Lebensgefährtin kann "im erheblichen Eigeninteresse" eines Erblassers sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einräumung eines Nießbrauches für die Lebensgefährtin kann "im erheblichen Eigeninteresse" eines Erblassers sein (IVR 2023, 31)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 368
  • MDR 2023, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06

    Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
    Ein von einem Erblasser zu Lebzeiten unentgeltlich gewährter Nießbrauch an einem Hausgrundstück zu Gunsten seiner Lebensgefährtin stellt sich nicht als beeinträchtigend im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB analog dar, wenn der Erblasser im erheblichen Eigeninteresse gehandelt hat, da er sich hierdurch (auch) der Unterstützung seiner Lebensgefährtin in alten und kranken Tagen versichern wollte, und der Nießbrauch sich nicht nur als bloße Versorgungsleistung zu Gunsten seiner Lebensgefährtin darstellt (Abgrenzung zu OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06, Rn. 3, juris).(Rn.49).

    Damit stellt sich der vereinbarte Nießbrauch nicht nur als bloße Versorgungsleistung zu Gunsten der Beklagten dar (vgl. zu einer solchen Konstellation OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06 -, Rn. 3, juris), vielmehr handelte der Erblasser auch im erheblichen Eigeninteresse, da er sich hierdurch (auch) der Unterstützung seiner Lebensgefährtin in alten und kranken Tagen versicherte.

  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15

    Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
    Beweispflichtig für die Schenkung ohne rechtfertigendes lebzeitiges Eigeninteresse ist der Vertrags- bzw. Schlusserbe (BGH, Urteil vom 28. September 2016 - IV ZR 513/15 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
    Es kann auch vorliegen, wenn der Beschenkte ohne rechtliche Bindung Leistungen - etwa zur Betreuung im weiteren Sinne - übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in der Zukunft vornehmen will (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11 -, juris).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
    Nach feststehender Rechtsprechung ist § 2287 BGB analog auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments anzuwenden, das nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden ist (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 26. November 1975 - IV ZR 138/74 -, BGHZ 66, 8-17, Rn. 15).
  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91

    Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
    Das Bedürfnis eines alleinstehenden Erblassers nach einer seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden Versorgung und Pflege im Alter ist auch dann ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse, wenn der Erblasser es dadurch zu verwirklichen sucht, dass er eine ihm nahestehende Person durch Schenkungen an sich bindet (BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - IV ZR 88/91 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21

    Ansprüche auf Erfüllung eines Vermächtnisses; Begriff der beeinträchtigenden

    Insoweit reicht es aus, wenn ein alleinstehender Erblasser - wie hier die Erblasserin - mit der Schenkung die Absicht verfolgt, eine ihm nahestehende Person an sich zu binden, um dadurch seinem Bedürfnis nach einem seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden weitgehend selbstständigen Leben im eigenen Haus auch bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit auch im fortgeschrittenen Alter Rechnung zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. November 2022 - 14 U 274/21 -, juris; LG Koblenz, Urteil vom 18. November 2021 - 1 O 222/18 -, juris).
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